AGB

Präambel

Die Parteien beabsichtigen, dass die C. König Hundepension den Hund des Hundehalters gegen ein vereinbartes Entgelt betreut. Der jeweilige konkrete Betreuungszeitraum wird von dem Hundehalter / Auftraggeber verbindlich per E-Mail und unter Anerkennung der AGB der „C. König Hundepension“ und unter Zugrundelegung des jeweils aktuellen Betreuungsentgelts, welches der Website www.ckhundepension.de zu entnehmen ist, gebucht und bestätigt. Die Parteien erkennen jeweils die rechtliche Verbindlichkeit ihrer per E-Mail abgegebenen Erklärungen an. Hierzu treffen die Parteien folgende Vereinbarungen:

1. Aufenthalt

a. In der C. König Hundepension werden die zu betreuenden Hunde im Rudel gehalten. Die untergebrachten Hunde können sich im Haus und dem eingezäunten Garten der C. König Hundepension frei bewegen. Eine durchgängige Aufsicht durch die C. König Hundepension wird nicht gewährleistet.

b. Die C. König Hundepension unternimmt mit den zu betreuenden Hunden tägliche Spaziergänge. Während dieser Spaziergänge werden die zu betreuenden Hunde angeleint. An zugelassenen Stellen werden sie von der Leine gelassen. Der Auftraggeber ist mit dem Freilauf seines Hundes während der Spaziergänge einverstanden.

c. Während des Aufenthaltes in der C. König Hundepension werden die Hunde mit dem vom Auftraggeber mitgebrachten Futter entsprechend der oben stehenden Anweisungen (Futtermenge, Futtersorte etc.) versorgt.

d. Eine Medikamentengabe erfolgt entsprechend der oben stehenden Anweisungen (Medikamente).

e. Bei Krankheit des Hundes ist es der C. König Hundepension gestattet, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt aufzusuchen bzw. einen Hausbesuch eines Tierarztes zu veranlassen. Die C. König Hundepension wird vom Auftraggeber dazu bevollmächtigt, für den Auftraggeber einen Behandlungsvertrag mit dem Tierarzt zu schließen. Für jeden Tierarztbesuch bis zu maximal einer Stunde inklusive An- und Abfahrt erhält die Auftragnehmerin neben der vereinbarten Vergütung eine Sonderzahlung i.H.v. 20,00 Euro. Die Sonderzahlung erhöht sich für jede weitere angefangene Stunde um 15,00 Euro.

f. Bei Läufigkeit einer Hündin während des Aufenthaltes ist die C. König Hundepension berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rücknahme des Hundes binnen einer Frist von 12 Stunden zu fordern.
Die C. König Hundepension ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für eine getrennte Haltung der läufigen Hündin geeignet und erforderlich sind. Der Hundehalter ist verpflichtet, der C. König Hundepension alle Kosten zu erstatten, die durch die läufigkeitsbedingte gesonderte Haltung der Hündin entstanden sind. Die Kostenerstattung ist bei Abholung des Hundes fällig.

g. Die C. König Hundepension ist berechtigt, einzelne Hunde bei aggressivem Verhalten vom Rudel zu trennen und/oder diesen Maulkörbe anzulegen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die C. König Hundepension ist bei aggressivem Verhalten des Hundes möglich. Der zu betreuende Hund ist dann binnen einer Frist von 12 Stunden von dem Hundehalter abzuholen.

h. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des/der Hunde(s) darauf hingewiesen, dass sein(e)Hund(e) auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird/werden. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die weiteren in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.

i. Die C. König Hundepension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die aber nicht für die unter h. genannten Fälle eintritt. Verletzungen durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Hundehalter zu tragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung greift dann ein, wenn einem Dritten Schaden zugefügt wird, § 834 BGB.

2. Pflichten des Hundehalters

Der Hundehalter verpflichtet sich, die C. König Hundepension bei Vertragsabschluss über sämtliche Krankheiten, Allergien und Unverträglichkeiten des zu betreuenden Hundes aufzuklären.

Des Weiteren versichert der Hundehalter, dass der zu betreuende Hund über alle erforderlichen Impfungen verfügt.

Bei Inbetreuunggabe einer Hündin versichert der Hundehalter, dass diese nicht läufig ist. Zudem ist der Hundehalter verpflichtet, die C. König Hundepension über den Zeitraum der nächsten zu erwartenden Läufigkeit zu unterrichten.

3. Betreuungsentgelt

Die aktuell gültigen Preise sind der Website www.ckhundepension.de zu entnehmen.

4. Bring- und Abholzeiten / Kostenbeteiligung des Auftraggebers

a. Die aktuell gültigen Bring- und Abholzeiten sind der Website zu entnehmen und werden im Vorwege vereinbart.

b. Bei Nichtabgabe des Hundes trotz vorheriger verbindlicher Anmeldung sind die Kosten für die gebuchte Betreuung (anteilig) von dem Hundehalter zu tragen. Die Kosten sind wie folgt zu tragen:bis 42 Tage vor Betreuungsbeginn 30 % des zu entrichtenden Betreuungspreises
bis 28 Tage vor Betreuungsbeginn 50 % des zu entrichtenden Betreuungspreises
bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 80 % des zu entrichtenden Betreuungspreises
bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn 100 % des zu entrichtenden Betreuungspreises.

5. Kündigung / Erstattung des Betreuungsentgelts

Bei einer vorzeitigen Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Hundehalter erfolgt keine Kostenerstattung

6. Haftung

a. Die C. König Hundepension haftet für Schäden an dem Hund (Tod, Verlust oder Krankheit) nur aufgrund grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

b. Für vom zu betreuenden Hund verursachte Schäden an Dritten (Personen- und Sachschäden) oder gegenüber der C. König Hundepension (Personen- und Sachschäden), haftet der Hundehalter in voller Höhe. Sollte die C. König Hundepension gemäß § 840 Abs. 1 BGB neben dem Hundehalter zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, hat der Hundehalter den Schadensersatz in voller Höhe zu leisten. Anderes gilt lediglich, wenn die C. König Hundepension als Tieraufseherin den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

7. Steuern / Versicherung

a. Der Hundehalter versichert der C. König Hundepension mit seiner Unterschrift, dass der/die Hund ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist/sind.

b. Der Hundehalter versichert der C. König Hundepension mit seiner Unterschrift, dass der/die Hund(e) bei der zuständigen Gemeinde/Stadt steuerlich gemeldet ist/sind.

8. Schlussbestimmungen

Es bestehen keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln führt nicht zur Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Ansprüche sind binnen einer Frist von drei Monaten geltend zu machen.

C. König · Brambarg 4 · 25421 Pinneberg-Waldenau · Tel.: 04101 – 75 094 · Mobil: 0172 – 27 75 748 · Impressum · Datenschutz · AGB
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